Lektion 1, Thema 1
In Bearbeitung
Qualitätsmanagementsystem
Im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens beantragt der:die Hersteller:in bei einer Benannten Stelle zudem die Bewertung seines Qualitätsmanagementsystems. Der Antrag enthält:
- den Namen des:der Hersteller:in und die Anschrift seiner eingetragenen Niederlassung sowie ggf. weiterer Fertigungsstätten
- alle Angaben über die Produkte/die Produktgruppen, die Gegenstand des Qualitätsmanagementsystems sind,
- eine schriftliche Erklärung, dass bei keiner anderen Benannten Stelle ein Parallelantrag zu demselben Qualitätsmanagementsystem für dieses Produkt eingereicht wurde und es keine früheren Anträge dazu gibt,
- den Entwurf einer EU-Konformitätserklärung für das betreffende Produkt,
- die Dokumentation über das Qualitätsmanagementsystem des:der Hersteller:in,
- eine Beschreibung der vorhandenen Verfahren zur Erfüllung der in der MDR verfassten Verpflichtungen und die Zusicherung des:der Hersteller:in, diese Verfahren anzuwenden,
- eine Beschreibung der vorhandenen Verfahren, mit denen die Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems sichergestellt wird, und die Zusicherung diese Verfahren anzuwenden,
- die Dokumentation über das System des:der Hersteller:in zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen und ggf. über den Plan für die klinische Nachbeobachtung,
- die Dokumentation über den Plan für die klinische Bewertung und
- eine Beschreibung der vorhandenen Verfahren für die Aktualisierung des Plans für die klinische Bewertung.
Wenn die Benannte Stelle das Qualitätsmanagementsystem für konform befunden hat, stellt sie dem:der Hersteller:in eine Konformitätsbescheinigung für das Produkt aus, die für maximal fünf Jahre gültig ist. Durch einen Antrag auf Neubewertung vonseiten des:der Hersteller:in kann die Gültigkeit verlängert werden. (MDR, Art. 55f.)
Weitere Informationen zu den Benannten Stellen erhalten Sie in Kapitel 6.6 in diesem Kurs.