Lektion 1, Thema 1
In Bearbeitung

Kontrolle der Prüfpräparate

In klinischen Prüfungen werden die eingesetzten Medikamente meist als Prüfpräparate oder -medikamente bezeichnet. Der Prüfer trägt die Verantwortung für das Prüfmedikament im Prüfzentrum. Diese Verantwortlichkeit umfasst den Empfang, die Lagerung, die Ausgabe und Rücknahme und den Verbleib des Prüfpräparats. Eine oder alle dieser Aufgaben können vom Prüfer an eine andere Person übertragen werden (z.B. Apotheker), der ausreichend qualifiziert ist. Jeder dieser Prozesse muss dabei dokumentiert und in einer Akte im Prüfzentrum gesammelt und aufbewahrt werden. 

Um etwa mangelhafte Wirksamkeit oder gar Gesundheitsschäden bei den Prüfungsteilnehmern zu verhindern, muss die Einhaltung der definierten Lagerungsbedingungen des Prüfpräparats (z.B. Temperaturbegrenzungen und Haltbarkeitsdauern) gewährleistet werden. (ICH-GCP, 5. SPONSOR, 5.18.4.c.i)

Die Verantwortlichkeit des Monitors:

Im Prüfarztordner müssen alle Prozessetappen inklusive der Überprüfung dokumentiert sein.