Lektion 1, Thema 1
In Bearbeitung

Die essentiellen Dokumente nach der Prüfung

Nach Beendigung der klinischen Prüfung sollten zusammen mit allen Dokumenten aus 7.x und 7.x folgende Unterlagen in den Akten vorhanden sein: 

(ICH GCP, 8. ESSENTIELLE DOKUMENTE, 8.4)

#Name des DokumentsZweckliegt bei Prüfer/Institutionliegt beim Sponsor
8.4.1Verwendungsnachweis der Prüfpräparate im PrüfzentrumUm zu dokumentieren, dass das die Prüfpräparat gemäß Prüfplan verwendet wurde. Zur abschließenden Dokumentation der Verwendung des Prüfpräparates, das an das Prüfzentrum ausgegeben, an die Prüfungsteilnehmer verteilt, von diesen wieder zurückgegeben und an den Sponsor zurückgegeben wurde(n)XX
8.4.2Dokumentation zur Entsorgung von PrüfpräparatenZur Dokumentation der Entsorgung ungebrauchter Prüfpräparate durch den Sponsor oder im PrüfzentrumXX (falls vor Ort beseitigt)
8.4.3Vollständig ausgefüllte Liste mit den Identifizierungscodes der PrüfungsteilnehmerZur Identifizierung aller in die klinische Prüfung aufgenommenen Prüfungsteilnehmer, falls eine Nachbeobachtung erforderlich ist. Die Liste sollte vertraulich behandelt werden und über den vereinbarten Zeitraum aufbewahrt werdenX
8.4.4Audit-Zertifikat (falls vorhanden)Um zu dokumentieren, dass ein Audit stattgefunden hatX
8.4.5Monitor-Bericht bei Beendigung der klinischen PrüfungUm zu dokumentieren, dass alle zum Abschluß der klinischen Prüfung erforderlichen Maßnahmen durchgeführt wurden und Kopien der essentiellen Dokumente in den entsprechenden Akten vorliegenX
8.4.6Dokumentation zu Behandlungszuordnung und DekodierungAn den Sponsor zurückzugeben: Zur Dokumentation aller vorgenommenen EntblindungenX
8.4.7Abschlussbericht des Prüfers für die EK, falls erforderlich und gegebenenfalls für die zuständigenZur Dokumentation des Abschlusses der klinischen PrüfungX
8.4.8Klinischer PrüfungsberichtZur Dokumentation der Ergebnisse und der Interpretation der klinischen PrüfungXX (ggfs)