Lektion 1, Thema 1
In Bearbeitung

Datenschutz

Das BfArM ist berechtigt, personenbezogene Daten in dem Datenbanksystem zu verarbeiten, soweit es zur Erfüllung der o.g. Aufgaben erforderlich ist. Die personenbezogenen Daten der Patient:innen dürfen nur anonymisiert und – wenn dies nicht möglich ist – ausnahmsweise nur pseudonymisiert verarbeitet werden. Das BfArM ist im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) für die Verarbeitung der in der DMIDS verarbeiteten Daten verantwortlich. Außerdem stellt das BfArM im Einvernehmen mit dem:der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit durch entsprechende Maßnahmen sicher, dass ausschließlich dazu befugte Personen Zugang zu diesen Daten erhalten. (MPDG, § 86)