Lesson 1, Topic 1
In Progress
Abweichungen vom Prüfplan
Vom genehmigten Prüfplan darf nicht abgewichen werden. Die folgenden Handlungen gelten als Abweichungen vom Prüfplan:
- Durchführung zusätzlicher oder anderer Untersuchungen
- Unterlassung vorgesehener Untersuchungen
- Verstoß gegen Ein- oder Ausschlusskriterien
- Änderung der Dosierung oder der Applikationsart von Medikamenten
Eine Ausnahme stellen Notfälle dar, in denen es um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Prüfungsteilnehmenden geht. Dann muss die Prüfung ggf. vorzeitig abgebrochen werden oder eine eigentlich nicht erlaubte Begleitmedikation eingesetzt werden.
