Lektion 1 von 0
In Bearbeitung

5.1 Übersicht

Vorfälle gelten als meldepflichtig, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Ereignis ist in Produktinformationen aufgeführt oder eine bekannte Nebenwirkung
  • Erwartete Symptome des Krankheitszustands (z. B. Rückfall)
  • Wiederkehrende Ereignisse (z. B. wiederholte Kopfschmerzen, grippeähnliche Symptome), die nach Beginn der Arzneimittelbehandlung einsetzten
  • Sicherheitsvorfälle, die außerhalb der Arbeit gemeldet werden (z. B. ein Freund erzählt Ihnen von einem UE bzgl. eines Medikaments bei einem seiner Verwandten – dies müsste auf dem üblichen Weg gemeldet werden)
  • Die/Der Berichterstattende gibt an, dass das Ereignis bereits gemeldet wurde
  • Auch wenn das Ereignis bereits gemeldet wurde, melden Sie alle zusätzlichen Informationen als Follow-up
  • Melden Sie alle Folgeinformationen oder Informationen, die anfängliche Informationen korrigieren/aktualisieren