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5.1 Übersicht
Vorfälle gelten als meldepflichtig, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
- Ereignis ist in Produktinformationen aufgeführt oder eine bekannte Nebenwirkung
- Erwartete Symptome des Krankheitszustands (z. B. Rückfall)
- Wiederkehrende Ereignisse (z. B. wiederholte Kopfschmerzen, grippeähnliche Symptome), die nach Beginn der Arzneimittelbehandlung einsetzten
- Sicherheitsvorfälle, die außerhalb der Arbeit gemeldet werden (z. B. ein Freund erzählt Ihnen von einem UE bzgl. eines Medikaments bei einem seiner Verwandten – dies müsste auf dem üblichen Weg gemeldet werden)
- Die/Der Berichterstattende gibt an, dass das Ereignis bereits gemeldet wurde
- Auch wenn das Ereignis bereits gemeldet wurde, melden Sie alle zusätzlichen Informationen als Follow-up
- Melden Sie alle Folgeinformationen oder Informationen, die anfängliche Informationen korrigieren/aktualisieren