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3.7 Mangelnde Wirksamkeit & Medikationsfehler

Mangelnde Wirksamkeit

Das offensichtliche Versagen des Arzneimittels oder der Medizintechnik, die beabsichtigte positive Wirkung auf die/den Einzelne:n zu erzielen. Das Produkt wirkt nicht (z. B. Krankheitssymptome bleiben bestehen) oder wirkt nicht mehr so ​​gut wie zuvor. Beispiel: Ein Patient mit Morbus Crohn nimmt Produkt X ein, sein Arzt ist jedoch der Ansicht, dass das Produkt keine Wirkung zeigt, da es dem Patienten nicht besser geht.


Medikationsfehler

Ein unbeabsichtigter Fehler im medikamentösen Behandlungsprozess, der zu einer Schädigung der/des Patient:in führt oder führen kann. Jeder unbeabsichtigte Fehler bei der Verschreibung, Abgabe oder Verabreichung eines Produkts unter der Kontrolle des medizinischen Fachpersonals, Patient:innen oder Verbraucher:innen. Zu den Medikationsfehlern gehören:

  • Verschreibungsfehler – Ein Rezept für Kinder wurde mit einer Dosis für Erwachsene erhalten.
  • Abgabefehler – Kapsel wurde von der Apotheke anstelle von Tabletten herausgegeben.
  • Abgefangener Medikationsfehler – Medikamente wurden in der falschen Lösung gemischt, der Fehler wurde entdeckt, bevor die Medikamente der/dem Patient:in verabreicht wurden.
  • Verabreichungsfehler – Einer/Einem Patient:in wurde ein Medikament intravenös statt intramuskulär injiziert werden.

Hinweis: Ein:e Patient:in ist möglicherweise nicht direkt an den Medikationsfehlern beteiligt (z. B. abgefangener Medikationsfehler), die Meldung ist jedoch trotzdem gültig.