Lektion 1, Thema 1
In Bearbeitung

Das Unabhängige Datenüberwachungskomitee

Ein Unabhängiges Datenüberwachungskomitee (Independent Data Monitoring Committee, IDMC) kann in besonderen Fällen vom Sponsor ernannt werden, um Teilbereiche einer klinischen Prüfung zu überwachen. Diese Teilbereiche sind in der Regel das Bewerten von Sicherheitsdaten oder auch Wirksamkeitsdaten bei klinischen Prüfungen. Dabei können dem Sponsor Empfehlungen zur Fortführung, Änderung oder Abbruch einer klinischen Prüfung gegeben werden. Das IDMC hat in der Regel die Möglichkeit einzelne Fälle von UEs zu entblinden, aber der Sponsor bleibt weiterhin verblindet. Dadurch wird eine Voreingenommenheit („Bias”) des Sponsors bei Änderungen im Prüfungsverlauf, des Studiendesigns, oder der Auswertung der Ergebnisse vermieden.
Alle Vorgehensweisen und Regeln des IDMC sollten schriftlich festgelegt werden. Alle Sitzungen sollen protokolliert werden. (ICH GCP, 5. SPONSOR, 5.5.2) Hier stehen die Leitlinien für die Erstellung der IDMC zur Verfügung:

  • CHMP- Ausschuss für Humanarzneimittel
  • Leitlinien für den Sponsor klinischer Prüfungen
  • The DAMOCLES Study Group. A proposed charter for clinical trial 2005 data monitoring committees: helping them do their job well. Lancet 2005; 365: 711-22

Sammlung und Bewertung der UEs durch den Sponsor

Der Sponsor sammelt die von den Prüfer:innen berichteten UEs, führt die Zweitbewertung durch, berichtet ggf. an Ethikkommissionen, Behörden und Prüfer:in und passt unter Umständen die entsprechenden Dokumente zur klinischen Prüfung an (Prüfplan, Investigator’s Brochure). Dazu werden häufig auch Nachfragen an die Prüfer:innen gestellt. Der gesamte Ablauf ist in der Grafik in Kap 4.7 dargestellt. 


Regelmäßige Sicherheitsberichte

Mit der Meldung von SAEs und SUSAR innerhalb der vorgeschriebenen Fristen an Behörden und Ethikkommission endet die Verantwortung des Sponsors noch nicht. Die Sicherheitsdaten müssen laufend von ihm bewertet werden. In bestimmten Intervallen (z.B. jährlich in der EU) muss er zudem an Behörden, Ethikkommission und Prüfer:in berichten und auch die Investigator’s Brochure überarbeiten. (ICH GCP, 5. SPONSOR, 5.16)
Für die Berichte an Behörden und Ethikkommissionen ist ebenfalls der Sponsor verantwortlich. Klare Zeitfenster dafür werden durch die Verordnungen der Arzneimittelbehörden definiert. Aus GCP-Sicht wird, um der Funktion gerecht zu werden, der Aufbau einer SOP benötigt. Diese legt Prozess und Verantwortlichkeiten des Sicherheitsberichts im Detail fest. Verstößt der Sponsor gegen die Sicherheitsmeldeverpflichtungen, kann er strafbar gemacht werden. (ICH GCP, 5. SPONSOR, 5.17.1, 5.17.2.)
Der Sponsor muss der zuständigen Ethikkommission, der zuständigen BOB und den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten während der klinischen Prüfung einmal jährlich oder auf Verlangen eine Liste mit allen Vorfällen während der klinischen Prüfung aushändigen (DSUR, Development Safety Update Report, kumulativ mit allen UEs/AEs, sUEs/sAEs, UAWs/ADRs, sUAWs/sADRs und SUSARs sowie einer Sicherheitsbewertung).