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3.3 Tod und Arzneimittelwechselwirkungen

Tod

Der Tod ist ein meldepflichtiges Ereignis, auch ohne Angaben zur Ursache, z.B. wenn Sie nur wissen, dass die/der Patient:in aus dem Programm entfernt wurde, da sie/er verstorben ist.

  • Versuchen Sie, die Todesursache herauszufinden
  • Erfassen Sie so viele Informationen wie möglich und berichten Sie:

z.B.: Der Patient verstarb während der Behandlung mit Medikament X. / z.B.: Der Ehemann der Patientin rief an, um zu bestätigen, dass das Konto seiner Frau geschlossen und ihre Medikamente abgeholt werden müssen. Auf Nachfrage bestätigte er, dass seine Frau leider verstorben sei.


Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten

Arzneimittelwechselwirkungen liegen vor, wenn die Wirkung eines Arzneimittels auf ein anderes zu einer Verstärkung, Verringerung oder Veränderung der Wirkung des/der Arzneimittel(s) führt. Teilweise mit schwerwiegenden Folgen! Wenn eine Substanz (andere Arzneimittel, Lebensmittel, Getränke, Geräte) die Aktivität eines anderen Produkts beeinflusst, entweder erwünscht oder unerwünscht. Wenn die einzige Wirkung eine Änderung der Wirkstoffkonzentration im Blut ist. Beispiel: Die gleichzeitige Anwendung von Amlodipin zusammen mit Medikament X verursachte bei dem Patienten Atembeschwerden.