Lektion 1, Thema 1
In Bearbeitung
Europäische Datenbank für Medizinprodukte (EUDAMED)
Die EUDAMED wird von der EU-Kommission errichtet, unterhalten und gepflegt. Dabei muss die Kommission beachten, dass
- die Öffentlichkeit Zugang zu allen erforderlichen Informationen über die auf dem Markt befindlichen Produkte, ausgestellte Bescheinigungen und die beteiligten Wirtschaftsakteur:innen erhält,
- eine eindeutige Identifizierung von Produkten innerhalb des Binnenmarkts gegeben ist und ihre Rückverfolgbarkeit erleichtert wird,
- die Öffentlichkeit ausreichend über klinische Prüfungen von Medizinprodukten informiert ist und Sponsoren ihre Pflichten adäquat erfüllen können und
- die Hersteller:innen ihre Informationspflichten adäquat erfüllen können.
Bestandteile von EUDAMED
Folgende elektronische Systeme sind Bestandteile von EUDAMED:
- das elektronische System für die Registrierung von Medizinprodukten,
- die UDI-Datenbank,
- das elektronische System für die Registrierung von Wirtschaftsakteur:innen,
- das elektronische System für Benannte Stellen und für Bescheinigungen,
- das elektronische System für klinische Prüfungen,
- das elektronische System für Vigilanz und für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen und
- das elektronische System für die Marktüberwachung. (MDR, Art. 33)