Lektion 1, Thema 1
In Bearbeitung

Europäische Datenbank für Medizinprodukte (EUDAMED)

Die EUDAMED wird von der EU-Kommission errichtet, unterhalten und gepflegt. Dabei muss die Kommission beachten, dass

  • die Öffentlichkeit Zugang zu allen erforderlichen Informationen über die auf dem Markt befindlichen Produkte, ausgestellte Bescheinigungen und die beteiligten Wirtschaftsakteur:innen erhält,
  • eine eindeutige Identifizierung von Produkten innerhalb des Binnenmarkts gegeben ist und ihre Rückverfolgbarkeit erleichtert wird,
  • die Öffentlichkeit ausreichend über klinische Prüfungen von Medizinprodukten informiert ist und Sponsoren ihre Pflichten adäquat erfüllen können und
  • die Hersteller:innen ihre Informationspflichten adäquat erfüllen können.

Bestandteile von EUDAMED

Folgende elektronische Systeme sind Bestandteile von EUDAMED:

  • das elektronische System für die Registrierung von Medizinprodukten,
  • die UDI-Datenbank,
  • das elektronische System für die Registrierung von Wirtschaftsakteur:innen,
  • das elektronische System für Benannte Stellen und für Bescheinigungen,
  • das elektronische System für klinische Prüfungen,
  • das elektronische System für Vigilanz und für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen und
  • das elektronische System für die Marktüberwachung. (MDR, Art. 33)