Lektion 1, Thema 1
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Essentielle Dokumente

Da klinische Prüfungen von Arzneimitteln stärker reguliert sind als klinische Prüfungen von Medizinprodukten, gibt es für Arzneimittel in der ICH GCP E6 ausführlichere Regeln zur Dokumentation, die sich in der täglichen Erfahrung bewährt haben. Diese Vorgaben lassen sich zum Teil auch auf klinischen Prüfungen von Medizinprodukten übertragen und anpassen. Die Regeln münden in einer Reihe von sogenannten essentiellen Dokumenten, die in den Akten (TMF, Trial Master File) des Sponsors und der Prüfer:innen liegen und leicht zu finden sein müssen:


Diese 3 Dokumenttypen darf der:die Vertreter:in des Sponsors einsehen, aber nie Abschriften, Fotokopien oder Fotografien machen oder gar die Originale mitnehmen. Bei Vertreter:innen handelt es sich meist um Monitor:innen, deren Einsichtnahme zuvor durch die Prüfungsteilnehmenden zugestimmt wurde. Falls Prüfer:innen Aufgaben der klinischen Prüfung delegieren (z.B. an andere Abteilungen im Krankenhaus), sind sie auch für deren Dokumentation zuständig und müssen entsprechende Kontrollen durchführen.


Auflistung der essentiellen Dokumente

Die essentiellen Dokumente finden sich in ICH GCP E6, Kap. 8 und lassen sich auf den entsprechenden Fortgang einer klinischen Prüfung einteilen, zu denen sie vorliegen müssen: vor Beginn, während und nach Abschluss der klinischen Prüfung. Aber auch bei klinischen Prüfungen von Medizinprodukten sind die essentiellen Dokumente, in etwas abgeänderter Form, relevant. Um eine adäquate Dokumentation zu gewährleisten, wird dieses System – wie in DIN/EN/ISO 14155:2021-05, Anhang E beschrieben – hier aufgegriffen:

DokumentZweckAblage Prüfer:inAblage SponsorVor Beginn
CIP und ggf. Änderungen des CIPs, sowie Muster-CRFZur Beschreibung von Prüfungsdesign und Prüfungsablauf und um Zustimmung der Prüfer:innen und des Sponsors zum CIP, Änderungen des CIPs und des Prüfbogens zu dokumentierenXXX
PrüferinformationZur Beschreibung des Prüfprodukts und um zu dokumentieren, dass den Prüfer:innen alle relevanten Informationen zum Prüfprodukt zur Verfügung gestellt wurden und das Prüfprodukt gemäß CIP verwendet wirdXXX
Muster der auszuhändigenden Informationen an Prüfungsteilnehmende (z.B. Formblatt zur Einwilligungserklärung)Zur Dokumentation (z.B. der Einwilligung nach Aufklärung)XXX
Finanzielle Gesichtspunkte der klinischen PrüfungZur Dokumentation der finanziellen Vereinbarung zwischen Prüfer:in/Institution und Sponsor für die klinische PrüfungXXX
Versicherungsnachweis (sofern erforderlich)Um zu dokumentieren, dass eine Entschädigung der Prüfungsteilnehmenden gewährleistet ist, falls durch die klinische Prüfung Schäden verursacht werden solltenXXX
Unterzeichnete Vereinbarung zwischen den beteiligten Parteien (z.B. zwischen Prüfer:in und Sponsor oder Prüfer:in und CRO)Zur Dokumentation von VereinbarungenXX (ggf.)X
Datierte dokumentierte Genehmigungen durch die EK (z.B. des CIPs, des Prüfbogens oder der Formblätter zur Einwilligungserklärung)Um zu dokumentieren, dass die klinische Prüfung der EK zur Überprüfung und Genehmigung vorlag. Zur Kennzeichnung von Versionsnummer und Datum der DokumenteXXX
Zusammensetzung der EKUm zu dokumentieren, dass die EK gemäß GCP zusammengesetzt istXXX
Genehmigung / Vorlage des CIPs durch die/bei der zuständigen Behörde (sofern erforderlich)Um zu dokumentieren, dass die entsprechende Genehmigung durch die zuständigen Behörden vor Beginn der klinischen Prüfung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingeholt wurde bzw. dass die zuständigen Behörden vor Beginn der klinischen Prüfung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Kenntnis gesetzt wurdenXXX
Lebensläufe und / oder weitere relevante Dokumente der Mitglieder des PrüfteamsZur Identifizierung und Dokumentation der Qualifikation zur Durchführung der klinischen Prüfung und/oder zur medizinischen Überwachung der PrüfungsteilnehmendenXXX
Dokumentation der Qualifikation der ärztlichen und nicht-ärztlichen Mitglieder der PrüfgruppeZur Dokumentation der Qualifikation und der Eignung zur Durchführung der klinischen Prüfung und/oder zur medizinischen Überwachung der PrüfungsteilnehmendenXX (ggf.)X
Normalwerte/-bereiche für im CIP genannte medizinische/technische Laborverfahren und/oder TestsZur Dokumentation von Normalwerten und/oder Normalbereichen der TestsXXX
Medizinische / Technische Laborverfahren und TestsZur Dokumentation der Kompetenz der Einrichtung, welche die erforderlichen Tests durchführt, sowie zur Untermauerung der Zuverlässigkeit der ErgebnisseXXX
Probe des Etiketts des PrüfproduktsZur Überprüfung der adäquaten Etikettierung und Dokumentation der Einhaltung der geltenden gesetzlichen BestimmungenXXX
Versandaufzeichnungen für PrüfprodukteUm den Besitz der Produkte zu bestätigenXXX
Formulare zum ProduktmangelUm alle Produktmängel zu dokumentieren (muss nicht Teil des CRF sein)XXX
Anweisungen zur Handhabung der Prüfprodukte sowie der verwendeten Materialien (falls nicht im CIP oder in der Prüferinformation enthalten)Zur Dokumentation der Anweisungen, die zur sachgerechten Lagerung, Verpackung, Ausgabe und Entsorgung der Prüfprodukte und der Materialien, die im Zusammenhang mit der klinischen Prüfung verwendet werden, erforderlich sindXXX
Decodierungsverfahren bei verblindeten klinischen Prüfungen (ggf. durch Dritte)Zur Dokumentation des Verfahrens, wie im Notfall der Code des verblindeten produkts eingesehen werden kann, ohne den Code für die Behandlung der übrigen Prüfungsteilnehmenden zu brechenXXX
Listen der Prüfer:innen und der PrüfstellenZur Dokumentation aller teilnehmenden Prüfstellen und beteiligten Prüfer:innenXX
RandomisierungslisteZur Dokumentation der bei der Randomisierung der Studienpopulation angewendeten MethodeXX
Versandunterlagen für Prüfprodukte und PrüfungsmaterialienZur Dokumentation des Versanddatums, der Chargenbezeichnung, der Versandart von Prüfprodukten und Prüfungsmaterialien, zur Rückverfolgung der Produktcharge, zur Überprüfung der Versandbedingungen und zum VerwendungsnachweisXX
Analysezertifikate für die versandten PrüfprodukteZur Dokumentation der Identität, Reinheit und Stärke des in der klinischen Prüfung verwendeten PrüfproduktesXX
Relevante Kommunikation, außer Besuche vor OrtZur Dokumentation aller Vereinbarungen oder wichtiger Gespräche zum Management und zur Durchführung der klinischen Prüfungen, CIP-Verstößen und Meldung von unerwünschten EreignissenXX
Bericht über unerwünschte Ereignisse, Produktmängel und unerwünschte Wirkungen des ProduktsZur Dokumentation unerwünschter Ereignisse und unerwünschter ProduktwirkungenXX
Ggf. Bericht des:der (Haupt-)Prüfer:in oder des Sponsors über unerwünschte Ereignisse oder Produktmängel an die EK oder zuständige BehördenUm die EK oder die zuständigen Behörden über UEs oder Produktmängel in Kenntnis zu setzenXX
Sponsor-Bericht an die Prüfer:innen über UEs an anderen PrüfstellenZur Information der Prüfer:innen über aufgetretene UEsXX
Zwischen- oder Jahresberichte an EK und zuständige BehördenZur Gesamt-DokumentationXX
Dokumentation zur Entsorgung von PrüfproduktenZur Dokumentation der Entsorgung unverbrauchter Prüfprodukte durch den Sponsor oder im PrüfzentrumXX
Unterschriftenblatt / Delegation LogZur Dokumentation der Unterschriften und Initialen sämtlicher Personen, die berechtigt sind, auf den Prüfbogen Eintragungen und/oder Korrekturen vorzunehmenXX
Ausgefüllte, datierte und unterschriebene Prüfbögen; Dokumentation von Korrekturen im PrüfbogenZur Dokumentation, dass Prüfer:innen oder deren bevollmächtigte Mitarbeiter:innen die aufgezeichneten Daten bestätigt. Ebenso zur Dokumentation aller Änderungen, die nach dem initialen Dateneintrag vorgenommen wurdenXX
Liste zur Auswahl von Prüfungsteilnehmenden (Screening-Liste)Zur Dokumentation der potentiellen Prüfungsteilnehmenden aus dem Patientenpool der Prüfer:innen/Institutionen, die vor der klinischen Prüfung auf ihre Eignung hin überprüft wurden und die Gründe für einen nicht möglichen Einschluss in die klinische PrüfungXX
Verwendungsnachweis der Prüfprodukte im PrüfzentrumUm zu dokumentieren, dass die Prüfprodukte gemäß CIP verwendet wurdenXX
Audit-Zertifikat (falls vorhanden)Um zu dokumentieren, dass ein Audit stattgefunden hatXX
Monitor-Bericht zu Beginn der klinischen PrüfungZur Dokumentation, dass die Prüfverfahren mit den Prüfer:innen und deren an der klinischen Prüfung beteiligten Mitarbeiter:innen besprochen wurdenXX
Abschlussbericht der klinischen PrüfungZur Dokumentation der Ergebnisse und der Interpretation der klinischen PrüfungXX
Abschlussbericht der Prüfer:innen für die EK, falls erforderlich und ggf. für die zuständigen BehördenZur Dokumentation des Abschlusses der klinischen PrüfungXX (ggf.)
Vollständig ausgefüllte Liste mit den Identifizierungscodes der PrüfungsteilnehmendenZur Identifizierung aller in die klinische Prüfung aufgenommenen Prüfungsteilnehmenden, falls eine Nachbeobachtung erforderlich ist. Die Liste sollte vertraulich behandelt und über den vereinbarten Zeitraum aufbewahrt werdenX
Unterschriebene EinwilligungserklärungZur Dokumentation, dass die Einwilligung entsprechend GCP und CIP vor Beginn der Teilnahme von jedem Prüfungsteilnehmenden eingeholt wurde. Ebenso zur Dokumentation der Erlaubnis zum direkten Zugang zu den DatenX
OriginaldatenZur Dokumentation der Glaubwürdigkeit der erhobenen Daten der PrüfungsteilnehmendenX
Liste der eingeschlossenen PrüfungsteilnehmendenZur Dokumentation der chronologischen Aufnahme der Prüfungsteilnehmenden entsprechend ihrer IdentifizierungscodesX
Monitor-Bericht vor Beginn der klinischen PrüfungZur Dokumentation der Eignung des Prüfzentrums für die klinische PrüfungX
Monitor-BerichteZur Dokumentation von Besuchen des Monitors im Prüfzentrum und seiner FeststellungenX
Monitor-Bericht bei Beendigung der klinischen PrüfungUm zu dokumentieren, dass alle zum Abschluß der klinischen Prüfung erforderlichen Maßnahmen durchgeführt wurden und Kopien der essentiellen Dokumente in den entsprechenden Akten vorliegenX

Für einige klinischen Prüfungen sind zusätzliche Dokumente erforderlich. Diese werden in der Liste der essentiellen Dokumente nicht aufgeführt, müssen aber Teil der Trial Master File sein. Der Sponsor muss sicherstellen, dass die Prüfer:innen zu jedem Zeitpunkt die Kontrolle über und den Zugriff auf die Prüfbögen haben, die an den Sponsor übermittelt werden. Die ausschließliche Kontrolle dieser Daten darf nicht beim Sponsor allein liegen. Eine Kopie als Ersatz für das Original muss immer bestätigt sein.