Lektion 1, Thema 1
In Bearbeitung

Wechsel der Benannten Stelle

Wenn ein:e Hersteller:in einen Vertrag über die Konformitätsbewertung mit der Benannten Stelle kündigt und einen neuen Vertrag mit einer anderen Benannten Stelle abschließt, dann wird der Wechsel durch eine Vereinbarung zwischen dem:der Hersteller:in, der neuen Benannten Stelle und der bisherigen Benannten Stelle geregelt. Diese Vereinbarung beinhaltet mindestens folgende Aspekte:

  • das Datum, zu dem die von der bisherigen Benannten Stelle ausgestellten Bescheinigungen ihre Gültigkeit verlieren,
  • das Datum, bis zu dem die Kennnummer der bisherigen Benannten Stelle in den Informationen des:der Hersteller:in genannt werden darf,
  • eine Regelung der Übergabe von Dokumenten (einschließlich der vertraulichen Aspekte und Eigentumsrechte),
  • das Datum, ab dem die Konformitätsbewertungsaufgaben der bisherigen Benannten Stelle bei der neuen Benannten Stelle liegen,
  • die letzte Seriennummer (oder die letzte Losnummer), für die die bisherige Benannte Stelle verantwortlich ist. (MDR, Art. 58)