Lektion 1, Thema 1
In Bearbeitung

Umfang und Art des Monitorings

Umfang und Art des Monitorings werden vom Sponsor je nach Prüfungsdesign (Zielsetzung, Komplexität etc.) festgelegt und finden sich im Prüfplan wieder. Monitor:innen haben abzuwägen, zu welchem Grad sie sich auf Fernüberwachung einlassen können. Je seltener sie an der Prüfstelle sind, desto mehr rückt eine klare Kommunikationsstrategie in das Zentrum der Tätigkeit. In der Regel finden mindestens drei Monitoringbesuche in den an der klinischen Prüfung beteiligten Prüfstellen statt:

  • vor Beginn: zur Überprüfung der Qualifikation der Prüfstelle (bei ausreichend Erfahrung mit der Prüfstelle bzw. im generellen Auswahlverfahren, kann auf eine Visite vor Ort in Ausnahmefällen verzichtet werden) 
  • während der Zeit der Behandlung der Prüfungsteilnehmenden: mindestens ein routinemäßiges Vor-Ort-Monitoring
  • nach Ende der letzten Untersuchung und Dokumentation der letzten Daten der Prüfungsteilnehmenden in der jeweiligen Prüfstelle: zum Klären letzter Nachfragen und zu letzten Datenkorrekturen; Überprüfung der Dokumentation und Rückgabe letzter unverbrauchter Materialien an den Sponsor (z.B. Prüfpräparate)

Was genau Monitor:innen prüfen, hängt vom Monitoringplan ab. Relevante Aspekte sind u.a.:

  • Aktualität der Trainingsunterlagen des Personals („Qualification Files”) 
  • Aktualität der Temperaturaufzeichnungen in der Apotheke oder Kühl-/Gefrierschränken
  • Entfernung aller abgelaufenen Prüfpräparate 
  • Aktualität des Prüfarztordners und des Delegationsformulars
  • Planmäßige Wartung und Kalibrierung aller Gerӓte 
  • Unversehrtheit der Entblindungsumschläge oder richtige Dokumentation bei Öffnung
  • Überprüfung der zuvor als offen definierten Aufgaben

Zentrales und Vor-Ort-Monitoring

Es gibt verschiedene Möglichkeiten das Qualitätsmanagementsystem der klinischen Prüfung einzurichten. Eine Kombination von zentralem und Vor-Ort-Monitoring ist oft eine Bereicherung. Anders als bei dem Vor-Ort-Monitoring werden die Daten bei dem zentralen Monitoring nicht vor Ort gesichtet, sondern elektronisch, per Fax oder per Post gesammelt („Fernüberwachung”). Der Sponsor sollte dann Schulungstreffen einberufen und schriftliche Anweisungen und Informationen für die Prüfer:innen erstellen. Laut GCP kann eine korrekt gewählte Stichprobe ausreichen, um die Richtigkeit der Daten zu prüfen. Dies erspart eine vollständige Prüfung. (ICH GCP, 5. SPONSOR, 5.18.3) 

Zentrale Monitoring-Prozesse bieten einige Vorteile, da sie den notwendigen Umfang des Vor-Ort-Monitorings reduzieren. Denkbare Ansätze zur Qualitätskontrolle umfassen:

  • Identifizierung fehlender oder inkonsistenter Daten (z.B. Prüfplanabweichungen). Signifikante oder systemische Fehler bei der Datenerfassung oder Berichterstattung an einer Prüfstelle können so erkannt werden.
  • Auswahl gewisser Prüfstellen und/oder Prozesse für gezieltes Vor-Ort-Monitoring
  • Statistische Analyse zur Erkennung von Datentrends sowohl innerhalb einer Prüfstelle als auch zwischen verschiedenen Prüfstellen (z.B. Wertebereich, Konsistenz und Variabilität)
  • Analyse der Eigenschaften der Prüfstellen und deren Leistungsdaten (Performance metrics) im Vergleich

Remote-Monitoring

Während der Covid-19-Pandemie sind Remote-Monitoring-Verfahren möglich. Dazu sind die Hinweise des EMA-Leitfadens zum Management von klinischen Studien während der Covid-19-Pandemie (S. 14-17) zu beachten.