Lektion 1, Thema 1
In Bearbeitung
Schwerwiegend unerwünschte Ereignisse
Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SAE, Serious Adverse Event)
Ein UE (AE, Adverse Event) oder UAW (ADR, Adverse Drug Reaction) wird als schwerwiegend eingestuft, wenn:
- es zum Tode führt
- es tatsächlich (nicht möglicherweise) lebensgefährlich ist
- es zu einer Einlieferung ins Krankenhaus führt oder einen Krankenhausaufenthalt verlängert
- es zu bleibender oder signifikanter Behinderung führt
- eine angeborene Erkrankung/Abnormität vorliegt
- ein anderes, medizinisch relevantes Ergebnis auftritt
Dokumentation und Fristen eines SAE
- Der Sponsor muss vom Prüfer innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme informiert werden. Ihm müssen die aktuell vorliegenden Informationen weitergegeben werden
- Der Prüfer muss nach einem sofortigen Bericht einen detaillierten schriftlichen Bericht nachreichen, falls er zusätzliche Informationen über das SAE bekommt
- Das SAE muss vom Sponsor auf “Expectedness” bewertet werden. Liegt ein SUSAR vor, muss er dies der BOB und der Ethikkommission innerhalb von 7 Tagen (bei tödlichen/lebensbedrohlichen Ereignissen) oder 15 Tagen melden
- Alle Informationen, die von Sponsor/Behörde gefordert werden, müssen vom Prüfer beigetragen werden
Ausnahme: Das vorliegende SAE wird im Prüfplan als ein Ereignis benannt, das keiner sofortigen Berichterstattung bedarf. Bei der Prüfungseinreichung wird dies mit Ethikkommission/BOB abgestimmt. (ICH GCP, 4. PRÜFER, 4.11.1)
Die Meldungsfristen für SAEs/SUSARS sind zwingend einzuhalten. Die Verantwortung dafür trägt der Sponsor. Hält der Sponsor seine Vorgaben nicht ein, macht er sich strafbar.