Lektion 1, Thema 1
In Bearbeitung

Prüfplaninhalt

Allgemeine Information

(ICH-GCP, 6. PRÜFPLAN UND PRÜFPLANÄNDERUNGEN, 6.1.1-6.1.7)

  • Prüfplantitel, Datum und Identifikationsnummer des Prüfplans. Die Nummerierung der Änderungen und ein Datum sind obligatorisch.
  • Name und Adresse des Auftraggebers und Monitors
  • Namen und Titel der Bevollmächtigten zum Unterzeichnen des Prüfplans und dessen Änderungen im Namen des Auftraggebers
  • Name, Adresse, Titel, Telefonnummer der medizinische Experten, welche der Auftraggeber für die klinische Prüfung hinzuzieht
  • Bei monozentrischen Prüfungen: Namen und Titel der Prüfer, die für die Durchführung der Prüfung verantwortlich sind, sowie Adresse und Telefonnummer der Orte, an denen die Prüfung durchgeführt wird. Die Informationen zu multizentrischen Prüfungen befindet sich im Prüfarztordner.
  • Bei monozentrischen Prüfungen Name, Titel, Adresse und Telefonnummer des qualifizierten Arztes, der für medizinische (dentale) Entscheidungen zuständig ist, die mit dem Durchführungsort verbunden sind (wenn ungleich Ort des Prüfers). Auch hier befinden sich die Informationen zu multizentrischen Prüfungen im Prüfarztordner.
  • Namen und Adressen der Laboratorien, medizinische oder technische Abteilungen / Institutionen, die an der Prüfung beteiligt sind

Hintergrundinformationen

(ICH-GCP, 6. PRÜFPLAN UND PRÜFPLANÄNDERUNGEN, 6.2.1-6.2.7)

  • Name und Beschreibung des Prüfpräparats
  • Ergebniszusammenfassung präklinischer Forschungen und für die Prüfung bedeutsamen klinischen Forschungen
  • Zusammenfassung der bekannten und mögliche Nutzen/Risiken für die Prüfungsteilnehmer
  • Beschreibung und Begründung von Anwendungsweise, Darreichungsform Dosierung, Dosierungsverfahren und Behandlungsdauer
  • Erklärung über die Durchführung der klinischen Prüfung nach Prüfplan, GCP und geltenden gesetzlichen Bestimmungen
  • Beschreibung der Prüfungsliteratur
  • Verweise auf Literatur und Daten, die für die Prüfung relevant sind und den Aufbau von Hintergrundwissen ermöglichen

Zudem erwartet GCP eine Beschreibung der Zielsetzungen und des Zwecks der klinischen Prüfung (ICH-GCP, 6. PRÜFPLAN UND PRÜFPLANÄNDERUNGEN, 6.3).

Prüfdesign

(ICH-GCP, 6. PRÜFPLAN UND PRÜFPLANÄNDERUNGEN, 6.4.1-6.4.9)

Das Design der Prüfung ist mitverantwortlich für die wissenschaftliche Bedeutung der Prüfung und deren Glaubwürdigkeit. Folgendes sollte daher das Prüfdesign beinhalten:

  • In der Prüfung gemessene, konkret genannte primӓre und ggf. sekundäre Hauptzielparameter
  • Beschreibung der Prüfungsart/Prüfdesign (z.B. doppel-blind, mit Placebokontrolle, Parallelanordnung) und schematische Darstellung des Prüfdesigns, dem Ablauf und Prüfungsphasen
  • Maßnahmen zur Minderung-/Ausschluss statistischer Beeinflussung, z.B. Randomisierung, Verblindung
  • Behandlungen, Dosierung und Schema der Dosierung von Prüfpräparaten, Darreichung, Verpackung und Beschriftung der Prüfpräparate
  • Erwartete Teilnahmedauer der Prüfungsteilnehmer, Reihenfolge und Dauer aller Prüfungsphasen inkl. Nachbeobachtung
  • Abbruchkriterien oder Unterbrechungsregeln für einzelne Prüfungsteilnehmer, Prüfungsteile oder die gesamte Prüfung
  • Regelungen zur Kontrolle des Verbleibs des Prüfpräparates inkl. Vergleichssubstanzen und Placebos
  • Umgang mit Randomisierungscodes und Verfahrensanweisungen für die Entblindung
  • Festlegung der Daten, welche direkt auf dem Prüfbogen eingetragen werden dürfen. Direkt bedeutet ohne vorherige schriftliche oder elektronische Datenerfassung in der Akte des Prüfungsteilnehmes. Diese Daten werden gleichzeitig zu Originaldaten.

Auswahl und Prüfungsteilnehmerausschluss/-rücktritt

(ICH-GCP, 6. PRÜFPLAN UND PRÜFPLANÄNDERUNGEN, 6.5.1-6.5.3)

  • Kriterien für Ein- und Ausschluss
  • Kriterien zum Behandlungsabbruch mit dem Prüfpräparat oder der Prüfbehandlung und Verfahren, die folgendes definieren:
  1. Wann und wie Prüfungsteilnehmer aus der Prüfung auszuschließen sind
  2. Ob es einen Ersatz für die Prüfungsteilnehmer gibt und wenn ja, wie der Ersatz stattfindet
  3. Wie und wann Daten ausgeschlossener Prüfungsteilnehmer erhoben werden
  4. Wie die Nachbeobachtung der Prüfungsteilnehmer, deren Behandlung mit dem Prüfpräparat im Rahmen der Prüfung ausgeschlossen wurde, zu erfolgen hat

Behandlung der Prüfungsteilnehmer

(ICH-GCP, 6. PRÜFPLAN UND PRÜFPLANÄNDERUNGEN, 6.6.1-6.6.3)

  • Einzusetzende Behandlungen einschließlich aller Produktnamen, Dosierungen, Schemata der Dosierung, Anwendungsweise, Behandlungsdauer und Nachbeobachtungszeiten
  • Begleitmedikationen und -behandlungen (einschließlich Notfallmedikamente) die vor und/oder während der Prüfung zugelassen sind und nicht zugelassen sind
  • Verfahren, mit denen die Einhaltung der Prüfungsteilnehmer an das Prüfdesign überprüft werden können

Wirksamkeitsbewertung

(ICH-GCP, 6. PRÜFPLAN UND PRÜFPLANÄNDERUNGEN, 6.7.1-6.7.2)

  • Festlegung von Parametern zum Wirksamkeitsnachweis
  • Zeitpunkte und Methoden für Messung, Aufzeichnung und Analyse der Wirksamkeitsparameter

Sicherheitsbewertung

(ICH-GCP, 6. PRÜFPLAN UND PRÜFPLANÄNDERUNGEN, 6.8.1-6.8.4)

  • Festlegung von Parametern zum Sicherheitsnachweis
  • Zeitpunkte und Methode für Messung, Aufzeichnung und Analyse der Sicherheitsparameter
  • Methoden zur Abfrage und Berichterstattung von unerwünschten Ereignissen (UE) und Erkrankungen, die zwischenzeitlich auftreten
  • Art und Dauer der Nachbeobachtung von Prüfungsteilnehmern nach unerwünschten Ereignissen

Statistik

(ICH-GCP, 6. PRÜFPLAN UND PRÜFPLANÄNDERUNGEN, 6.9.1-6.9.7)

  • Beschreibung der vorgesehenen statistische Methoden, inkl. Zwischenauswertung und deren Zeitpunkt
  • Geplante Prüfungsteilnehmerzahl. Bei multizentrischen Prüfungen die Prüfungsteilnehmerzahl, die für einzelne Prüfstellen vorgesehen sind. Die Festlegung der Stichprobengröße muss begründet sein und Berechnungen über die statistische Prüfungsaussagekraft beinhalten.
  • Geplantes Signifikanzniveau
  • Kriterien für die Beendigung der Prüfung
  • Verfahren für bei fehlenden, nichtverwendete oder zweifelhaften Daten
  • Dokumentationsverfahren für Abweichungen vom ursprünglichen Statistikplan. Im Prüfplan und/oder Prüfungsbericht sollen Abweichungen vom ursprünglichen statistischen Plan beschrieben werden.
  • Definition der Teilnehmergruppe, die in die statistische Auswertung eingeschlossen wird (z.B. Prüfungsteilnehmer, die randomisiert sind; die das Prüfmedikament mindestens einmal eingenommen haben; die geeignet sind; die auswertbar sind)

Direkter Zugang zu Originaldaten und -dokumente

(ICH-GCP, 6. PRÜFPLAN UND PRÜFPLANÄNDERUNGEN, 6.10, 6.11)

Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass im Prüfplan oder anderen schriftlichen Vereinbarung festgelegt wird, dass der Prüfer der BOB oder EK prüfungsbezogenes Monitoring, Audits und andere Überprüfungen erlaubt und einen Zugang zu allen Akten und Originaldokumenten ermöglichen.

Qualitätskontrolle und Qualitätssicherungssystem 

Ethik

(ICH-GCP, 6. PRÜFPLAN UND PRÜFPLANÄNDERUNGEN, 6.12, 6.13)

  • Beschreibung der ethischen Überlegungen in Bezug auf die klinische Prüfung
  • Umgang mit Daten und Dokumenten deren Aufbewahrung

Versicherung und Finanzierung

(ICH-GCP, 6. PRÜFPLAN UND PRÜFPLANÄNDERUNGEN, 6.14)

Wenn sie nicht in einer separaten Vereinbarung festgelegt sind, sind Finanzfragen und Versicherungsfragen Bestandteil der Prüfplans.

Veröffentlichungspolitik

(ICH-GCP, 6. PRÜFPLAN UND PRÜFPLANÄNDERUNGEN, 6.15)

Wenn sie nicht in einer separaten Vereinbarung festgelegt ist, ist die Veröffentlichungspolitik Bestandteil der Prüfplans.