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Ebenso müssen die Overhead-Kosten, die nicht in direktem Kontakt zum Produktionsprozess oder zum Dienstleistungsaufwand stehen, bei der Kalkulation berücksichtigt werden. Zu den Overhead-Kosten gehören Kosten durch:
- Verwaltungsaufgaben
- Forschung (z.B. Kosten für medizinische Geräte)
- Miete
- Energie
- Infrastruktur (z.B. Büroausstattung, Internet, Server)
Bei klinischen Prüfungen ist ein Overhead von 20% zu veranschlagen. Der Begriff „Overhead“ wird synonym zu den Begriffen „Gemeinkosten(-zuschlag)“ oder „Fixkosten“ verwendet.