Lektion 1, Thema 1
In Bearbeitung

Koordiniertes Bewertungsverfahren

Möchte ein Sponsor eine klinische Prüfung in mehreren Mitgliedstaaten durchführen, ist ein koordiniertes Bewertungsverfahren der betroffenen Mitgliedstaaten vorgesehen. Der Sponsor kann dafür über das genannte elektronische System einen Antrag stellen, der an alle davon betroffenen Mitgliedstaaten übermittelt wird.

Doch bevor die klinische Prüfung beginnen kann, müssen zahlreiche Grundlagen für das koordinierte Bewertungsverfahren geschaffen werden:

Bis zum 27. Mai 2027 wird das beschrieben Verfahren nur von den betroffenen Mitgliedstaaten angewandt, die sich dem Verfahren angeschlossen haben. Nach dem 27. Mai 2027 ist dieses für alle verpflichtend.