Lektion 1, Thema 1
In Bearbeitung

Irreführende Informationen

Der:Die Hersteller:in darf keine falschen Angaben zu der Kennzeichnung, Gebrauchsanweisung, Bereitstellung, Inbetriebnahme und Bewerbung von Produkten machen. Jegliche irreführende Information (z.B. Texte, Bezeichnungen, Abbildungen), die den:die Anwender:in oder Patient:in betreffen könnte, ist verboten. Folgende Produktinformationen gelten als irreführend:

  • Nennung nichtvorhandener Funktionen und Eigenschaften,
  • Nennung nichtgegebener Produktfunktionen und -eigenschaften, die einen falschen Behandlungs- und Diagnose-Eindruck erwecken,
  • fehlende Informationen über zu erwartende Risiken für Nutzer:innen und Patient:innen, die mit der zweckbestimmten Verwendung verbunden sind,
  • zusätzliche Verwendungsmöglichkeiten, die nicht durch die ursprüngliche Zweckbestimmung und durchgeführte Konformitätsbewertung abgedeckt sind.