Lektion 1, Thema 1
In Bearbeitung

Grundlegendes zum CIP

  • Der Sponsor erstellt den klinischen Prüfplan (CIP).
  • Er bezieht dazu alle administrativen, medizinischen, rechtlichen, statistischen und wissenschaftlichen Aspekte mit ein, ggf. auch durch Einbeziehen externer Berater:innen und Fachleute.
  • Der Sponsor autorisiert den CIP durch Unterschrift (z.B. Autor:in, Verantwortliche:r für medizinische Aspekte, Verantwortliche:r für statische/biometrische Aspekte, Verantwortliche:r für regulatorische Aspekte) und gibt den CIP zum Einreichen bei Ethikkommissionen und Behörden frei.
  • Ethikkommissionen und Behörden prüfen und bewerten den CIP und genehmigen diesen.
  • Der Sponsor lässt von Prüfer:innen den CIP gegenzeichnen, wodurch Prüfer:innen bestätigen, dass sie:
    • den CIP erhalten, gelesen und verstanden haben,
    • sich an den CIP halten und nur im Notfall, zum Schutz der Prüfungsteilnehmenden, von diesem abweichen werden,
    • die Mitarbeiter:innen entsprechend schulen und zur Einhaltung des CIP anhalten werden.
  • Der klinische Prüfplan ist von allen Beteiligten an der klinischen Prüfung einzuhalten, außer im Notfall, wenn es dem Schutz der Prüfungsteilnehmenden dient.
  • Sollte eine Änderung des CIP notwendig sein, so kann dies nur durch ein formales Verfahren (siehe „Einhaltung des klinischen Prüfplans und Prüfplanänderung”) erfolgen – die Änderungen dürfen erst nach erneuter Genehmigung durch Ethikkommissionen und Behörden umgesetzt werden.