Lektion 1, Thema 1
In Bearbeitung
Grundlegendes zum CIP
- Der Sponsor erstellt den klinischen Prüfplan (CIP).
- Er bezieht dazu alle administrativen, medizinischen, rechtlichen, statistischen und wissenschaftlichen Aspekte mit ein, ggf. auch durch Einbeziehen externer Berater:innen und Fachleute.
- Der Sponsor autorisiert den CIP durch Unterschrift (z.B. Autor:in, Verantwortliche:r für medizinische Aspekte, Verantwortliche:r für statische/biometrische Aspekte, Verantwortliche:r für regulatorische Aspekte) und gibt den CIP zum Einreichen bei Ethik-Kommissionen und Behörden frei.
- Ethik-Kommissionen und Behörden prüfen und bewerten den CIP und genehmigen diesen.
- Der Sponsor lässt von Prüfer:innen den CIP gegenzeichnen, wodurch Prüfer:innen bestätigen, dass sie:
- den CIP erhalten, gelesen und verstanden haben,
- sich an den CIP halten und nur im Notfall, zum Schutz der Prüfungsteilnehmenden, von diesem abweichen werden,
- die Mitarbeiter:innen entsprechend schulen und zur Einhaltung des CIP anhalten werden.
- Der klinische Prüfplan ist von allen Beteiligten an der klinischen Prüfung einzuhalten, außer im Notfall, wenn es dem Schutz der Prüfungsteilnehmenden dient.
- Sollte eine Änderung des CIP notwendig sein, so kann dies nur durch ein formales Verfahren (siehe „Einhaltung des klinischen Prüfplans und Prüfplanänderung”) erfolgen – die Änderungen dürfen erst nach erneuter Genehmigung durch Ethik-Kommissionen und Behörden umgesetzt werden.