Lektion 1, Thema 1
In Bearbeitung
Die Prüfer-Zuständigkeit
Folgende Zuständigkeiten liegen beim Prüfer:
- Gewährleistung der Qualifikation: Durch eigene Qualifikation und Delegation an qualifizierten Mitarbeitern und regelmäßige Trainings
- Strenge Befolgung der GCP in der klinischen Prüfung
- Bereitstellung adäquater Arbeitsgrundlagen (Personal, Geräte, Zeit, …)
- Einhaltung des Protokolls, zur Gewährleistung der Prüfungsteilnehmersicherheit
- Kommunikation mit der EK
- Prüfplaneinhaltung: Der Prüfer verpflichtet sich mit Unterzeichung des Prüfplans, diesen einzuhalten. Vom Prüfplan darf nur im Notfall abgewichen werden. Jede Prüfplanverletzung muss gemeldet werden.
- Patientenrekrutierung
- Prüfzentrumsinterner Umgang mit dem Prüfpräparat (ebenso Umgang in Apotheken/beim Prüfungsteilnehmer)
- Entblindung und Verfahren der Randomisierung
- Richtige Prüfungsteilnehmeraufklärung und -einwilligung
- Korrekte Dokumentation und Erstellung des Prüfungsberichts
- Erstellung von Entwicklungsberichten
- Erstellung und Einreichen von Abschlussberichten
- Volle Verantwortung für die Handlungen seiner Prüfgruppe
- Erstellung von SOPs der Prüfstelle
- Übersicht über delegierte Aufgaben und einbezogenen Stellen