Lesson 1, Topic 1
In Progress

Prüfungsteilnehmer mit Lese-/und Schreibschwäche

Ein Sonderfall sind Prüfungsteilnehmer mit einer Lese-/ Schreibschwäche oder von einer Lese-/ Schreibschwäche betroffener gesetzlicher Vertreter. Hier sollte im gesamten Aufklärungsprozess ein unabhängiger Zeuge anwesend sein. Prüfungsteilnehmer sollten mündlich zustimmen, nachdem der Aufklärungsbogen und alle anderen schriftlichen Informationen verlesen und erläutert wurden. Wenn möglich, sollte der Prüfungsteilnehmer nicht nur zustimmen, sondern den ICF per Unterschrift und Datum validieren. Gleiches gilt für den unabhängigen Zeugen. So wird bestätigt, dass eine genaue Erklärung zu den Informationen abgegeben wurde, der Prüfungsteilnehmer diese verstanden hat und dass die Einwilligung freiwillig erfolgte. (ICH GCP, 4. PRÜFER, 4.8.9)

Gründe für eingeschränktes Lesen und Schreiben:

  • Der Prüfungsteilnehmer kommt aus dem Ausland und beherrscht die deutsche Sprache noch nicht
  • Der Prüfungsteilnehmer ist sehbehindert
  • Der Prüfungsteilnehmer ist durch eine Erkrankung unfähig zu schreiben/lesen (zB.: Analphabetismus)
  • Der Prüfungsteilnehmer kommt aus bildungsfernen Verhältnissen