Lesson 1, Topic 1
In Progress

Die Prüfer-Zuständigkeit

Folgende Zuständigkeiten liegen beim Prüfer:

  • Gewährleistung der Qualifikation: Durch eigene Qualifikation und Delegation an qualifizierten Mitarbeitern und regelmäßige Trainings
  • Strenge Befolgung der GCP in der klinischen Prüfung
  • Bereitstellung adäquater Arbeitsgrundlagen (Personal, Geräte, Zeit, …)
  • Einhaltung des Protokolls, zur Gewährleistung der Prüfungsteilnehmersicherheit
  • Kommunikation mit der EK
  • Prüfplaneinhaltung: Der Prüfer verpflichtet sich mit Unterzeichung des Prüfplans, diesen einzuhalten. Vom Prüfplan darf nur im Notfall abgewichen werden. Jede Prüfplanverletzung muss gemeldet werden.
  • Patientenrekrutierung
  • Prüfzentrumsinterner Umgang mit dem Prüfpräparat (ebenso Umgang in Apotheken/beim Prüfungsteilnehmer)
  • Entblindung und Verfahren der Randomisierung
  • Richtige Prüfungsteilnehmeraufklärung und -einwilligung
  • Korrekte Dokumentation und Erstellung des Prüfungsberichts
  • Erstellung von Entwicklungsberichten
  • Erstellung und Einreichen von Abschlussberichten
  • Volle Verantwortung für die Handlungen seiner Prüfgruppe
  • Erstellung von SOPs der Prüfstelle
  • Übersicht über delegierte Aufgaben und einbezogenen Stellen