Lesson 1, Topic 1
In Progress

Das Auftragsforschungsinstitut (CRO)

Sponsoren beauftragen häufig ein Auftragsforschungsinstitut (CRO/Contract Research Organisation) für die Prüfungsdurchführung. Damit kann der Sponsor seine prüfungsbezogenen Pflichten und Aufgaben ganz oder teilweise einem Auftragsforschungsinstitut übertragen. Das Auftragsforschungsinstitut sollte ebenfalls ein System für Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung einrichten. Alle prüfungsbezogenen Pflichten und Aufgaben, die einem Auftragsforschungsinstitut übertragen und von diesem übernommen werden, sollten schriftlich festgelegt werden. Details, die nicht erfasst wurden, bleiben in der Verantwortlichkeit des Sponsors. Die Verantwortung für die Qualität und Glaubwürdigkeit der Prüfungsdaten liegt allerdings weiterhin bei dem Sponsor. (ICH-GCP, 5. SPONSOR, 5.2.1, 5.2.2, 5.2.3)

Zusatz zu ICH-GCP: Die Aufsichtsbehörden erwarten einen Nachweis darüber, dass der Sponsor die Überwachungsfunktion gegenüber der CRO übernimmt.

Treffen und Protokolle

Um Probleme und Fragen in der Zusammenarbeit zwischen CRO und Sponsor früh zu erkennen und zu klären, sollten regelmäßige Treffen zwischen den beiden Parteien stattfinden.

Standardmäßig sollten drei Themen dabei immer besprochen werden.

  • Behördliches
  • GCP-Verstöße
  • Unerwünschte Ereignisse

Um der notwendigen Dokumentation nachzukommen, sollten Treffen sowie Telefongespräche und vor allem einhergehende Entscheidungen stets protokolliert werden. Diese Dokumente gilt es dann dem “Trial Master File (TMF)” beizufügen. Das TMF ist eine Sammlung von Dokumenten, die alle wesentlichen Akten einer klinischen Prüfung zusammenfasst.

Risikobasierter Ansatz zur Qualitätskontrolle und -sicherung

Das Qualitätsmanagement ist eine Dienstleistung der CRO. Dazu kann ein risikobasierter Ansatz verfolgt werden, der wie folgt angewandt werden kann.

  • Kritische Verfahren und Daten müssen erkannt werden – Der Auftraggeber muss während der Protokollentwicklung Verfahren und Daten erkennen, die kritisch für die Gewährleistung des Prüfungsteilnehmerschutzes und der Zuverlässigkeit der Prüfungsergebnisse sind.
  • Erkennung von Risiken- Kritische Verfahren und Prüfungsdaten, die Risiken bergen, müssen erkannt werden. Sowohl auf Systemebene (z. B. EDV-Systeme, Einrichtungen, Verfahrensvorschriften/SOPs, Lieferanten, Personal), als auch auf der Ebene der klinischen Prüfung (z. B. Aufzeichnung, Datenerhebung Prüfpräparat, Prüfungsentwurf) müssen diese erfasst und berücksichtigt werden.
  • Bewertung von Risiken – Erkannte Risiken müssen bewertet werden. Folgendes gilt es dabei zu beachten: 1. Die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Fehlern bei vorhandenen Risikogruppen; 2. Die Auswirkungen dieser Fehler auf den Schutz der Prüfungsteilnehmer; 3. Die Datenintegrität und das Ausmaß der Nachweisbarkeit der Fehler.
  • Kontrolle von Risiken – Risiken, die (durch mindernde Maßnahmen) verringert werden und/oder verantwortet werden können, müssen vom Auftraggeber erkannt werden. Die Maßnahmen zur Minderung von Risiken können hier festgehalten werden: in Entwurf und Umsetzung des Protokolls, in Monitorpläne, in Vereinbarungen zwischen den Parteien über die Festlegung von Rollen/Verantwortlichkeiten, in systematische Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Einhaltung von SOPs und in Schulungen zu Prozessen und Verfahren. Bei der Qualität müssen vordefinierte Toleranzgrenzen festgelegt werden. Medizinische und statistische Prüfungsentwürfe müssen dabei berücksichtigt werden, nur so können systematische Probleme erkannt werden, die Einfluss auf die Sicherheit der Prüfungsteilnehmer und die Integrität der Daten haben. Eine Bewertung muss durch die Erkennung von Abweichungen von den definierten Qualitätstoleranzgrenzen ausgelöst werden. So wird festgestellt, ob Maßnahmen erforderlich sind.
  • Kommunikation von Risiken – Eine Dokumentation der Aktivitäten des Qualitätsmanagements muss erfolgen und an die Beteiligten kommuniziert werden. Dies kann die Risikoprüfung und die andauernde Verbesserung während der Prüfungsbewertung vereinfachen.
  • Prüfung von Risiken – Die Maßnahmen zur Risikokontrolle müssen vom Auftraggeber regelmäßig überprüft werden. Nur so kann festgestellt werden, ob die Aktivitäten, die vom Qualitätsmanagement umgesetzt wurden, noch relevant und wirksam sind. Neue Erfahrungen und entstandenes Wissen sollten bei der Prüfung ebenfalls berücksichtigt werden.
  • Berichterstattung von Risiken – Der Ansatz des in der Prüfung umgesetzten Qualitätsmanagements muss vom Auftraggeber beschrieben werden. Wichtige Abweichungen betreffend der gesetzten Qualitätstoleranzgrenzen der klinischen Prüfung müssen zusammengefasst werden.