Lesson 1 of 0
In Progress

Glossar

Auftragsforschungsinstitut

  • Auftragsforschungsinstitute sind Firmen, die der pharmazeutischen und der biotechnologischen Industrie Unterstützung bei Klinischen Studien als Dienstleistung anbieten. Dazu gehören z.B. biopharmazeutisches Entwicklung, Entwicklung von Labormethoden, Analyse von biologischen Proben, kommerzielle Verwertung, präklinische Prüfungen, klinische Prüfungen, Verwaltung von klinischen Prüfungen und Pharmakovigilanz.

Ausschuss für Humanarzneimittel der EMA (CHMP)

  • Der Ausschuss war früher als Ausschuss für patentierte Arzneimittel (CPMP) bekannt, und fungiert als Vertreter der Europäischen Arzneimittel-Agentur bei Stellungnahmen zu allen Fragen in Bezug auf die Arzneimittelanwendung beim Menschen.

Bestätigte Kopie

  • Eine papiermäßige oder elektronische Kopie des ursprünglichen Datensatzes, der bestätigt wurde (z.B. durch eine Unterschrift mit Datum), oder der durch einen geprüften Prozess oder ein geprüftes Verfahren zur Erstellung einer exakten Kopie mit den gleichen Eigenschaften und Informationen wie das Original erzeugt wurde.

Bezugsdokumente

  • Die Quelldaten können sein: Patientendaten und -akten, klinische Befunde, Laborergebnisse, Vermerke, Tagebücher und Checklisten, Medikamentenausgabedokumente, Daten von automatisierten Gerӓten, zertifizierte Kopien oder Abschriften, Mikrofiches, Fotonegative, Mikrofilme oder Magnetdatenträger, Röntgenaufnahmen, sowie Dokumente, die in der Apotheke, in den Laboratorien und anderen Abteilungen, die an der klinischen Prüfung teilnehmen, aufbewahrt werden.

CTMS: System zur Verwaltung der klinischen Prüfung

  • Es geht um ein Software-System, das zum Verwalten des großen Datenumfangs, der mit klinischen Studien verbunden ist, verwendet wird. Das System verwaltet die Planung, die Vorbereitung, die Umsetzung und das Berichten der klinischen Prüfungen mit einem Schwerpunkt auf dem Management von Informationen und Projekten, Fristen und Entscheidungspunkten, z.B. für Behördengenehmigung oder Fortschrittsberichte. Dazu liefert das CTMS Daten zur Businessanalyse, z.B. ein digitales Dashboard mit Daten für die Projektleiter.

Deklaration von Helsinki

  • Die Deklaration von Helsinki ist eine Sammlung von ethischen Grundsӓtzen für die medizinischen Forschungen am Menschen, aufgestellt vom Weltärztebund. Sie wird als Grundstein der Ethik der Forschung am Menschen bezeichnet.

Doppel-blind

  • Doppeltblinde Prüfung ist eine Prüfung, bei der der Prüfer und der Prüfungsteilnehmer die konkrete Behandlung nicht kennen, die dem Prüfungsteilnehmer zugewiesen wurde. Doppel-blinde Prüfungen liefern objektivere Ergebnisse, als unverblindete oder einfach-blinde Studien, bei denen der Prüfer die Behandlung des Patienten kennt. Das ist so, weil die Erwartungen des Prüfers und des Patienten an die experimentelle Behandlung die Ergebnisse nicht beeinflussen können.

Elektronische Systeme zur Datenregistrierung (EDC)

  • Elektronische Systeme zum Datenregistrieren werden von der GCP zugelassen. Sie können in verschiedener Form existieren; die Rohdaten können elektronisch registriert werden, z.B. durch eine elektronisches Spirometer, oder die Quelldaten können von Hand in elektronische Prüfbögen (CRF) übernommen werden.

Ethikkommission

  • Die ICH GCP beschreibt, wie eine Ethikkommission organisiert werden und wie sie ihre Stellungnahme dokumentieren soll, um die Gesundheit und die Sicherheit des Patienten zu schützen.
  • Die Ethikkommission soll aus mindestens 5 Mitgliedern gebildet werden, von denen wenigstens eine Person ein Laie sein, eine weitere von außerhalb der Institution stammen sollte. Idealerweise sollten beide Geschlechter repräsentiert sein. Bei Prüfungen in Spezialgebieten kann ein externer Experte hinzugezogen werden. Bei Prüfungen an Kindern muss mindestens ein Pädiater involviert sein.

Lesensleichtigkeit nach Flesch

  • Die Lesensleichtigkeit nach Flesch hat die Schwierigkeit eines Textes zu messen, und zeigt wie leicht ein gegebener Text gelesen werden kann. Es gibt zwei Tests – Die Lesensleichtigkeit nach Flesch und nach Flesch–Kincaid. Obwohl beide Tests dieselben Maße benutzen (die Länge der Worte und des Satzes), verwenden sie verschiedene Faktoren zur Bewertung. Die Ergebnisse beider Teste sind ungefähr umgekehrt proportional: ein Text mit relativ hohem Ergebnis im Test nach Flesch sollte ein niedrigeres Ergebnis beim Test nach Flesch-Kincaid zeigen.

Formular zur freiwilligen Einwilligungserklärung

  • Damit die Einwilligung als freiwillig gegeben anerkannt wird, ist darauf zu achten, dass die Information zur Studie verstanden wurde. Die klinische Prüfung ist ein komplizierter Prozess und ein häufig auftretender Fehler der Prüfer ist die Anwendung einer für den Laien nicht verständlichen Fachsprache.

Grundsätze (der ICH GCP)

  • Es gibt 13 Grundsӓtze in ICH GCP, einschließlich der Rechte, der Sicherheit und der Gesundheit der Prüfungsteilnehmer; wissenschaftlicher Genauigkeit, detaillierter Prüfpläne sowie des Einholens von „freiwilligen“ Einwilligungserklärungen von allen Prüfungsteilnehmern.

Gute klinische Praxis (GCP)

  • Eine Reihe von Regeln zur Durchführung von klinischen Prüfungen mit der Teilnahme von Menschen.

Gute Herstellungspraxis (GMP)

  • Die Regeln und die Leitlinien, die für das Herstellen von Medikamenten mit Verkaufserlaubnis gelten wie auch für die Produktion von Prüfmedikation. Аnnex 13 ist konkret auf die GMP unter Studienaspekten abgestellt.

ICH

  • Internationale Harmonisierungskonferenz – eine Plattform für die Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsbehörden der Europäischen Union, USA und Japan. Ihr Ziel ist die Harmonisierung der Auslegung und der Anwendung der Leitlinien und Forderungen für die Zulassung von pharmazeutischen Produkten und auf diese Weise die Reduktion oder Vermeidung der Notwendigkeit von Studienwiederholungen.

Monitoring durch den Sponsor

  • Der Auftraggeber muss Monitore einsetzen, die alle Aspekte der Studie überprüfen. Der Prüfer soll den Zugang zu den Quelldokumenten und Akten sicherstellen, damit diese Aufgabe erledigt werden kann. Ein zentraler Monitorkontakt ist im Prüfplan zu finden, jedoch wird in der Regel die Durchführung vor Ort an lokale Monitore des Sponsors oder an Dienstleister delegiert.

Monitoring-Plan

  • Eine Beschreibung der Methoden, Verantwortlichkeiten und Anforderungen für das Monitoring einer Studie.

Monitoring Visite

  • Monitoring Visiten sollen vor, während und nach Abschluss der Studie erfolgen, die Inhalte hängen vom konkreten Verlauf und Status ab.

Muster des Prüfbogens

  • Das CRF (Prüfbogen) ist das Instrument des Sponsors zum sammeln der Daten der Studienteilnehmer aus allen beteiligten Prüfstellen. Der Sponsor erstellt das CRF, um auf der Basis dieser Daten seine Hypothese zu testen. Der Umfang reicht von wenigen Seiten bis zu über Hundert. Das CRF kann in Papierform oder als elektronische Datenbank vorliegen.

Nichtübereinstimmung

  • Das Nichteinhalten des Prüfplans, der SOP und der Leitlinien der GCP und/oder aller anderen geltenden Verordnungen. Jede Person, die an einer Prüfung teilnimmt, kann eine Nichtübereinstimmung verursachen. Der Sponsor ist für das Vorhandensein von Systemen zum Feststellen der Nichtübereinstimmungen verantwortlich. Beim Feststellen soll der Sponsor umgehend Maßnahmen zur Sicherung der Übereinstimmung einleiten.

Der Nürnberger Kodex

  • Der Nürnberger Kodex ist eine Reihe von Regeln für die Forschungsethik bei Humanexperimenten. Es wurde infolge der “Nürnberger Prozesse” gegen nationalsozialistische Ärzte veröffentlicht. Das Gesetz umfasst Grundsӓtze wie freiwillige Einwilligung; richtig geplante wissenschaftliche Experimente und Umgang mit den Prüfungsteilnehmern.

Prüfbogen (CRF)

  • Der Auftraggeber ist für die Struktur des Prüfbogens zuständig, der Prüfer ist für ihr Ausfüllen verantwortlich, und der Monitor des Sponsors (CRA) ist dafür verantwortlich, dass die Information im Prüfbogen vollständig, genau und von Quelldaten unterstützt ist.

Pharmakovigilanz (PV/PhV)

  • Die Pharmakovigilanz ist mit dem Feststellen, Bewerten, Verständnis und Vermeiden von unerwünschten Effekten von Medikamenten beschӓftigt, besonders mit langfristigen und kurzfristige Nebenwirkungen der Medikamente. Der Prozess des Sammelns der Information beginnt in der Phase 1 der klinischen Prüfung vor der Zulassung des Medikaments und geht weiter sogar nach der Gebrauchserlaubnis, wenn das Medikament auf dem Markt ist. Es werden dann weitere Studien für die Sicherheitsbeurteilung durchgeführt, viele davon werden von den Regulierungsbehörden in der ganzen Welt obligatorisch erwartet.

Pre-trial Monitoring Report / Qualifikationsbericht

  • Dieser Bericht dokumentiert, ob ein bestimmtes Prüfzentrum für die geplante Studie geeignet ist.

Prüferinformation

  • Die Prüferinformation ist das Handbuch für das Prüfpräparat. Sie soll alle Ausgangsdaten für die Sicherheit und Wirksamkeit (einschließlich präklinische Daten) enthalten, die dem Prüfer oder einem anderen Arzt die Möglichkeit geben, eine informationsbasierte Einschätzung der Risiken der Prüfung durchzuführen. Grundprinzip der GCP ist es, dass eine Studie nicht durchgeführt werde darf, wenn die vorhersehbaren Risiken nicht durch einem entsprechenden zu erwartenden Nutzen aufgewogen werden. Die Prüferinformation soll die Stufen der Prüfpräparatentwicklung widerspiegeln. Für ein Produkt, das bereits auf dem Markt ist, kann eine gekürzte Prüferinformation erstellt werden oder eine Zusammenfassung der Eigenschaften des Produkts. Wenn ein zugelassenes Produkt für eine neue Indikation geprüft wird, muss eine Prüferinformation für diese Indikation erstellt werden.

Prüfpräparat

  • Der Prüfer ist für das Prüfpräparat vor Ort der Prüfung zuständig, aber der Monitor des Auftraggebers soll überprüfen, ob das Prüfpräparat auf jeder Etappe richtig aufbewahrt und verwendet wird. Der Prüfer ist für Empfang, Lagerung, Ausgabe, Abrechnung und Vernichtung des Prüfpräparats verantwortlich.

Prüfplan der klinischen Prüfung

  • Der Prüfplan ist ein Dokument, das zum Einholen einer Bestätigung des Studiendesigns von Experten sowie zur Sicherstellung der Verfolgung eines einheitlichen Vorgehens aller Prüfer in verschiedenen beteiligten Ländern genutzt wird. Der Prüfplan beschreibt die wissenschaftliche Grundlage, die Ziele, das Design, die Methodologie, die statistischen Aspekte und die Organisation der geplanten Prüfung.

Prüfungen, die mit Plazebo kontrolliert werden

  • Diese Prüfungen benutzen Plazebo, (nichtaktive Behandlung). Das hilft den Prüfern, den Behandlungseffekt vom sogenannten Plazebo-Effekt zu isolieren. In Plazebo-kontrollierten Studien bekommt eine Gruppe von Prüfungsteilnehmern die aktive Behandlung, eine Vergleichsgruppe erhält Plazebo. Dies geschieht in der Regel unter Doppelblindbedingungen. Zu unterscheiden davon sind Studien ohne Kontrollgruppe.

Sponsor

  • Die juristische Person (gewöhnlich der Eigner des Testpräparats) mit der Gesamtverantwortung für die sichere Umsetzung der klinischen Prüfung. Der Auftraggeber kann eine oder alle seiner Funktionen, die mit der Prüfung verbunden sind, einer CRO per Vertrag delegieren, die Verantwortung für die Qualität und für die Datenqualität bleibt immer beim Sponsor.

Standardarbeitsanweisung (SOP)

  • Die SOP sind einheitliche Verfahrensanweisungen mit detaillierten Hinweisen zum Durchführen und Dokumentieren von Routinetätigkeiten, Prozessen und Praktiken, die eine Businessorganisation einhält. In klinischen Prüfungen helfen SOPs bei der Standardisierung und sichern die Einhaltung aller geltenden Regularien.

Der Vorfall TeGenero

  • TeGenero war eine biotechnologische Gesellschaft, die monoklone Antikörper entwickelt hat, die T-Zellen stimuliert haben. In den präklinischen Daten hatte nichts darauf hingewiesen, dass das Prüfpräparat gefährlich für den Menschen sein könnte und die Phase I Studie wurde von der Ethik Kommission und von den Behörden genehmigt. Sechs der Prüfungsteilnehmer bekamen das aktive Medikament, zwei Placebo. Im Rahmen von 24 Stunden erlitten die 6 Prüfungsteilnehmer, die das aktive Medikament bekommen hatten, heftige Schmerzen und einen sog. „Zytokin-Sturm“, was eine Behandlung auf der Intensivstation nötig machte. Einer der Prüfungsteilnehmer verlor alle Zehen und Teile der Finger, einige haben in der Zwischenzeit Krebs entwickelt. Unklar ist, welche Schäden sie noch davon getragen haben.

Unerwünschte Arzneimittelwirkung

  • Die unerwünschte Arzneimittelwirkung ist ein unerwünschtes Ereignis, bei dem eine kausale Beziehung zum Prüfmedikament wenigstens eine begründete Möglichkeit ist. Vor der Zulassung eines Medikaments ist die klinische Erfahrung damit sehr begrenzt. Daher sollten alle unerwünschten und unerwarteten Nebenwirkungen bei allen Dosierungen als unerwünschte Arzneimittelwirkung betrachtet werden. Pharmakovigilanz ist der Prozess des Berichtens über unerwünschte Arzneimittelwirkungen.

Validation des Computersystems

  • Ein Prozess zur Begründung und Dokumentierung, dass festgelegte Anforderungen an ein EDV-System durchgehend erfüllt werden. Die Validation muss Genauigkeit, Zuverlässigkeit und konsistent bleibende Leistung vom Entwurf bis zur Stilllegung des Systems oder dem Übergang zu einem neuen System sicherstellen.

Verantwortung des Prüfers

  • Der Prüfarzt, der an einer klinischen Studie mitarbeitet, ist dafür verantwortlich, dass die Prüfung nach allen geltenden Regeln durchgeführt wird -Prüfvertrag, Prüfungsplan und geltende Verordnungen. Er trägt Verantwortung für den Schutz der Rechte, der Sicherheit und der Gesundheit der Prüfungsteilnehmer und für die Kontrolle der Prüfpräparate. Der klinische Prüfer soll allen Forderungen entsprechen, die von der Food and Drug Administration, von der Europäischen Arzneimittel – Agentur oder anderer Regulierungsbehörden gestellt werden. Seine Qualifikation muss in einem aktuellen Lebenslauf nachgewiesen werden und für Auditoren zur Verfügung stehen.

Verblindete Randomisierung

  • Zur Vermeidung von Außeneinflüssen bei Studien wird gewöhnlich die Randomisierung verwendet – eine wissenschaftlich begründete Methode zum Verteilen der Prüfungsteilnehmer auf die Behandlungsarme. Die meisten Formen von Randomisierung sind verblindet. Auf dieser Weise, weiß der Prüfer bei Einschluss seiner Patienten nicht, welche Behandlung die einzelnen Prüfungsteilnehmer bekommen werden.

Vermutete unerwartete schwerwiegende unerwünschte Arzneimittelwirkung

  • Unerwartete unerwünschte Arzneimittelwirkung ist eine unerwünschte Reaktion, deren Art oder Schweregrad der bisherigen Erfahrung mit dem Produkt nicht entspricht (z.B. Prüferinformation bei nicht-zugelassenem Prüfpräparat oder Fachinformation nach der Zulassung). Wenn diese als “schwerwiegend” (serious) eingestuft wird, handelt es sich um einen SUSAR und es ist unverzüglich die BOB zu informieren. Die meisten Gesetze zur Pharmakovigilanz adressieren sich an den Sponsor, jedoch sollten Prüfer wegen der Relevanz diese auch kennen.

Zuständige Behörde (BOB)

  • Die zuständige Behörde ist eine offizielle Agentur, die von der Regierung nominiert wurde, um präklinische und klinische Information über das Prüfpräparat und über die vorgeschlagene Prüfung zu überprüfen. In Deutschland teilen sich BfArM und PEI die Aufgabe in Abhängigkeit von der Struktur/Wirkungsweise des Prüfmedikaments.

Zuständigkeiten des koordinierenden Prüfarztes, in Deutschland LKP

  • In Deutschland schreibt das Arzneimittelgesetz dem LKP eine Rolle zu, die über die Verantwortlichkeiten in anderen Ländern hinausgeht. Neben der Unterstützung der Einreichung bei der Ethikkommission wird ihm eine aktive Rolle bei Beurteilung der Studiendurchführbarkeit, bei der Auswahl der Prüfzentren, bei der Erstellung von Protokollamendements und vor allem bei der laufenden Bewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnis der Substanz zugewiesen. In der Folge dieser Verantwortung muss er eine Studie abbrechen, bei der er eine Dys-Balance des Risiko-Nutzen Verhältnis sieht. Die Ethikkommission des LKP fungiert als Leitethik, die die das Ethik-Votum mit den anderen beteiligten Ethikkommissionen der Prüfärzte in Deutschland koordiniert und letztendlich den Verwaltungsakt vollzieht.

Zuständigkeiten des Monitors (CRA)

  • Monitore (CRAs) übernehmen die Unterstützung der Logistik und die Überwachung klinischer Studien. In der Regel durch Besuche im Studienzentrum, aber abhängig von Schwierigkeits- und Risikograd auch per Telefon bzw. andere Kommunikationsmittel. Der Monitor hat abzuwägen, zu welchem Grad er sich auf Fernüberwachung einlassen kann. Je seltener er am Prüfzentrum ist, umso mehr rückt eine klare Kommunikationsstrategie in das Zentrum der Tätigkeit. Mindestens zum Start und Abschluss der Studie sind Besuche vor Ort nötig.